Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen PKW-Nutzung bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen PKW-Nutzung bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

 

Der BFH hat mit Urteil vom 15.07.2020, III R 62/19, entschieden, dass ein Steuerpflichtiger die Anteile der betrieblichen und außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen kann.

Soweit das Finanzamt ein Fahrtenbuch wegen nicht ordnungsgemäßer Führung nicht als Nachweis für die Höhe der Privatnutzung anerkennt, kann es dieses dennoch als „anderes Beweismittel“ heranziehen. Vom Finanzamt beanstandete Mängel muss der Steuerpflichtige durch zusätzliche Nachweise beseitigen.