Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30.09.2021 zu verlängern. Auch Leiharbeiter profitieren.
Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30.09.2021 zu verlängern. Auch Leiharbeiter profitieren.