Verkauf bei eBay – Abgrenzung zwischen unternehmerischer Tätigkeit und privater Vermögensverwaltung

Keine private Vermögensverwaltung, sondern eine umsatzsteuerlich relevante unternehmerische Tätigkeit liegt vor, wenn der Betreffende aktive Schritte zum Vertrieb/zur Vermarktung von Gegenständen unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, Händler o. Ä., wobei derartige Schritte insbesondere in der Durchführung bewährter Vertriebsmaßnahmen bestehen können.

 

Maßgeblich für die Beurteilung sind allein die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze und der Kunden, das planmäßige Tätigwerden und die Vielfalt des Warenangebots.

 

FG Münster vom 26.11.2020