Überlassung eines Job-Tickets

Die Überlassung eines Job-Tickets Im Rahmen einer sog. Mobilitätskarte, die in erster Linie auf die Beseitigung der Parkplatznot auf den vom Arbeitgeber unterhaltenen Parkplätzen gerichtet ist, stellt bei den Arbeitnehmern keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug dar.

 

FG Hessen, Urteil vom 25.11.2020, 12 K 2283/17